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Schwerhörigkeit
 Unter der Schwerhörigkeit versteht man eine Minderung des Hörvermögens. Das Ausmaß der Beeinträchtigung des Hörvermögens kann von einer leichten Hörminderung bis hin zu Störungen reichen, bei denen die Betroffenen auf Hörhilfen und visuelle Informationen angewiesen sind. Können diese trotz der Verwendung von Hörhilfen (vor allem Sprache) nicht hören, so spricht man von Resthörigkeit oder Gehörlosigkeit (siehe Glossar: Gehörlosigkeit). ...[mehr...]
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ASSISTENZ IM RECHNUNGSWESEN
 Lehrgang für Menschen mit Behinderung unter besonderer Berücksichtigung von Schwerhörigkeit
Kursdauer: 26 Wochen Umfang: 30 Std./Woche Kurszeiten: Montag bis Donnerstag von 8.30 – 16.00 Uhr, Freitag bis 8.30 - 12:30 Uhr
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BRÜCKEN SCHLAGEN
 Von der Schule in den Beruf - der Lehrgang unterstützt Jugendliche mit Behinderung unter besonderer Berücksichtigung von Schwerhörigkeit beim Berufseinstieg.
Infotage: 16.07.2008, 10:00- 12:00 Uhr 20.08.2008, 10:00- 12:00 Uhr 27.08.2008, 10:00- 12:00 Uhr 03.09.2008, 10:00- 12:00 Uhr 10.09.2008, 10:00- 12:00 Uhr
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